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Im Sommer 2021 absolvierte ich mein dreiwöchiges Berufspraktikum bei der selbstständigen Hebamme Christin Graba aus Starnberg. Sie war die betreuende Hebamme bei den Hausgeburten meiner Mutter, also auch bei meiner eigenen Geburt.

Frau Graba ist seit 1977 als staatlich examinierte Hebamme tätig. Zunächst arbeitete sie 14 Jahre lang in verschiedenen Kliniken, um dann im Jahr 1990 ihren Tätigkeitsbereich in die außerklinische Geburtshilfe zu verlegen. In den bisher 43 Jahren ihrer Berufstätigkeit hat sie über 5000 klinische und 2000 außerklinische Geburten begleitet und dabei einen reichen Erfahrungsschatz gesammelt. Ihre Tätigkeit umfasst das gesamte Spektrum von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett im häuslichen Bereich der Schwangeren. Der Aktionsradius beträgt dabei bis zu 120 km. Teilweise waren wir mehrere Stunden am Tag zu den verschiedenen Wohnorten der betreuten Familien unterwegs.

Bis 2019 unterhielt Frau Graba zudem eine eigene geburtshilfliche Praxis, in der die Frauen zur Geburt erschienen, die sich in ihrem eigenen häuslichen Umfeld gestört fühlten. Hier fanden auch Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse statt.

Quelle: Tutzing 2017, Süddeutsche Zeitung
Hebamme Christin Graba (rechts) mit Mutter und Neugeborenem

Die Grundlagen der geburtshilflichen Arbeit sind im Hebammengesetz festgelegt. Die ärztliche, gynäkologische und die hebammengeleitete Betreuung stehen gleichberechtigt nebeneinander. Keine Geburt darf ohne die Anwesenheit einer Hebamme stattfinden. Sollte eine Geburt im unvorhergesehenen Fall doch ohne sie stattfinden, sind die ärztlichen bzw. helfenden Personen verpflichtet, Mutter und Kind innerhalb von drei Stunden in die Betreuung einer Hebamme zu übergeben.

Mit Ausnahme der Geburtsbegleitung durfte ich bei allen Arbeiten von Frau Graba anwesend sein und ihr zur Hand gehen. Es war eine unglaublich abwechslungsreiche Zeit. Da wir mitten in die familiäre Umgebung der werdenden oder frischgebackenen Mütter und Väter gingen, wobei auch Erstgespräche und Problemberatungen stattfanden, fühlte ich mich zunächst wie ein Eindringling. Doch ich wurde überall sehr freundlich und offen aufgenommen und gewöhnte mich bald an die besondere Situation.
Was mich sehr überraschte, war das breitgefächerte medizinische Wissen einer Hebamme: Auf Wunsch der Eltern können alle Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und die Geburtsbetreuung durch die Hebamme durchgeführt werden. All diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Nach der Geburt unterstützt Frau Graba im Rahmen der sogenannten Wochen-bettbetreuung die Eltern bei allen Fragen und Problemen bei der Versorgung und der Pflege des Neugeborenen. Dabei führt sie auch folgende Untersuchungen durch:

  • Erste ausgiebige Vorsorgeuntersuchung des Neugeborenen
  • Pulsoxymetrie innerhalb von 48 Stunden nach der Geburt zum Ausschluss eines eventuellen Herzfehlers
  • Nabelschnurblutentnahme zur Laborbestimmung der Bilirubin-Werte (Ausschluss von Neugeborenen-Gelbsucht), des C-reaktiven Proteins (Entzündungswerte), einer Blutgruppen- und Rhesusfaktoranalyse, eines direkten Coombs-Tests (unspezifischer Test auf Infektionserkrankungen) und des Vitamin D3 Status.
  • „Neonatal Screening“ (am 3. Tag): Dem Neugeborenen wird Fersenblut entnommen und in ein Speziallabor geschickt. Diese Untersuchung dient dem Nachweis von verschiedenen Stoffwechselstörungen, die, wenn sie unerkannt bleiben, zur körperlichen bis hin zur geistigen Beeinträchtigung des Kindes führen können.

Frau Graba sendet die entnommenen Proben einmal täglich an ein Münchner Labor, das die entsprechenden Analysen durchführt.

Ein weiterer Aufmerksamkeitsschwerpunkt in der Nachsorge-Betreuung liegt auf der Stilltätigkeit der Mutter. Ziel ist es, den Frauen nach der Geburt einen möglichst guten Einstieg in die Muttermilchversorgung des Kindes zu ermöglichen.

So sind neben der handwerklichen Tätigkeit und dem medizinischen Wissen einer Hebamme auch gute psychologische Kenntnisse erforderlich, z.B. um den Betroffenen Stress und Angst zu nehmen. Denn Stresshormone stehen nicht nur dem gesunden Verlauf einer Geburt entgegen. Sie können auch der Beziehung zwischen Mutter und Kind schaden und z.B. zu Stillschwierigkeiten oder Gedeihstörungen des Kindes führen. Für Erst-Gebärende ist es häufig eine herausfordernde Aufgabe, die Zeichen ihres Babys richtig zu interpretieren und seine Bedürfnisse zu erkennen. Es ist die Aufgabe der Hebamme, diesen Lernprozess sensibel und geduldig zu begleiten. Die Integration des Vaters steht gleichberechtigt in allen Betreuungsabschnitten neben den Bedürfnissen der Frau und des Kindes. Das Elternpaar hat ein Recht auf Hebammenbetreuung bis zum Ende der Stillzeit. Innerhalb dieser Phase bleibt die Hebamme die konstante Bezugsperson für alle themenbezogenen Anliegen.

Speziell geschulte Hebammen helfen Eltern mit Migrationshintergrund, sich in dem für sie ungewohnten Umfeld zurecht zu finden. Hierbei müssen die kulturellen Besonderheiten berücksichtigt werden.


Bei speziellen Problemen haben alle Eltern einen Anspruch auf die Betreuung durch eine Familienhebamme, die u.a. dabei hilft, geeignete Fachleute und Unterstützungsangebote zu finden. In der Zeit meines Praktikums wurden drei Kinder geboren. Es war für mich ein besonderes Erlebnis, im Rahmen der Nachsorge ihre ersten Tage zu begleiten.


Da ich mir meine berufliche Zukunft im medizinischen Bereich vorstellen kann, war dieses Praktikum für mich eine tolle Gelegenheit zum Sammeln von wertvollen Erfahrungen und Eindrücken.